Staatlich gefördert, flexibel und sicher: So können Sie mit betrieblicher Altersversorgung (bAV) zusätzlich fürs Alter sparen. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie dabei. Jeder Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf Betriebsrente durch Entgeltumwandlung.
Das Prinzip ist einfach: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, mit einem Teil Ihres Gehalts eine Betriebsrente aufzubauen. Sie können auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) bzw. den Altersvorsorgegrundbetrag (AVGB) dafür nutzen.